Mietrecht Berlin
Das Mietrecht in Berlin hat Besonderheiten
Wie allen bekannt sein dürfte, war Berlin lange Jahre zweigeteilt, so dass in den östlichen Teilen der Stadt Berlin ein anderes Mietrecht galt als in den westlichen Teilen der Stadt. Soweit noch Mietverträge aus der Zeit vor der Wiedervereinigung bestehen, sind einige Vorschriften noch in Kraft. Nach dem “westlichen Mietrecht” darf der Wohnungsmieter selbstverständlich heiraten und seinen Ehepartner in seine Mietwohnung einziehen lassen. Der Vermieter darf dagegen nichts einwenden. Aber der Ehepartner wird nicht zum Vertragspartner des Vermieters. Wenn also der Vermieter die laufende Miete erhöhen oder die Wohnung kündigen will, so müssen die entsprechenden Schreiben nur an den ursprünglichen Mieter gerichtet werden und auch nur dieser kann sich gegen die Mieterhöhung oder die Kündigung des Mietvertrages wehren. Dem Ehepartner stehen in dieser Hinsicht keine Rechte zu. Anders sieht dies aus bei Mietverträgen, die vor der Zeit der Wiedervereinigung geschlossen worden sind. Auf diese ist noch das Mietrecht aus der ehemaligen DDR anzuwenden. Heiratet der ursprüngliche Mieter und war der Mietvertrag noch zur DDR-Zeit abgeschlossen, so wird der Ehepartner automatisch zum Vertragspartner des Vermieters mit der Folge, dass dem Ehepartner ebenfalls alle Rechte zustehen, die dem ursprünglichen Mieter zustanden.
Mietervereine setzen die Rechte der Mieter aus dem Mietrecht in Berlin durch
Wo Menschen miteinander in persönliche oder geschäftliche Beziehungen treten, kommt es hin und wieder zu Streit. So auch bei Mietverträgen. Einem Mieter ist deshalb anzuraten, sich frühzeitig einem Mieterverein anzuschließen, um von den Experten in diesen Vereinen zu erfahren, welche Fallstricke aus dem Mietrecht in Berlin im Mietvertrag verborgen sein können. So können die Experten der Mietervereine nach dem Mietrecht in Berlin unzulässige Renovierungsklauseln entdecken und schon vor Abschluss des Mietvertrages auf eine entsprechende Änderung hinwirken. Auch wenn der Vermieter eine Mieterhöhung begehrt, können die Experten aus den Mietervereinen überprüfen, ob dieses Mieterhöhungsbegehren mit dem Mietrecht in Berlin im Einklang steht. Notfalls kann auch ein Anwalt im Auftrag des Mietervereins zu Gunsten des Mieters tätig werden.
Das Mietrecht in Berlin erleichtert die Zwangsräumung von Mietnomaden
Mietnomaden sind Personen, die Wohnungen mieten und von Anfang an die Absicht haben, die Mieten nach einer vorher geplanten Zeit nicht mehr zu bezahlen. Meistens zahlen diese Mieter ein Drittel der Kaution und die erste Miete bei Vertragsabschluss und danach nichts mehr. Das Grundrecht auf eine Wohnung wird durch den Gesetzgeber intensiv geschützt und erlaubt dem Vermieter erst dann die fristlose Kündigung, wenn der Mieter mit insgesamt 2 Monatsmieten im Rückstand ist. Wenn der Mieter dann aber die Mietrückstände ausgleicht, kann die fristlose Kündigung rückgängig gemacht werden. Aber mit der fristlosen Kündigung ist der Mieter noch immer nicht aus der Wohnung draußen. Meistens muss vom Vermieter noch geklagt werden. Bislang war es dann so, dass der Vermieter mit einem günstigen Urteil, den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen konnte, bei der Gerichtsvollzieher nicht nur den Mieter, sondern auch dessen Möbel aus der Wohnung schaffen musste. Nunmehr ist es möglich, dass der Vermieter erklärt, er mache sein gesetzliches Pfandrecht an den Möbeln des Mieters geltend. Damit darf der Gerichtsvollzieher die Möbel des Mieters in der Wohnung lassen und nur den Mieter zwangsweise aus der Wohnung entfernen. Damit wird die Zwangsräumung für den Vermieter billiger.
Sie suchen weitergehende Informationen zum Mietrecht z.B. zu rechtlichen Angelegenheiten der Kündigung, der Kündigungsfrist oder der Renovierung? Ihr Fachanwalt für Mietrecht berät Sie gerne.